Privatreinigung bei Pflegegraden

Staatlich anerkannt nach §45a/b SGB XI - Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse. Weil Menschen, die Pflege benötigen, auch Hilfe bei der Reinigung verdienen.

Staatlich anerkannt
Direkte Kassenabrechnung
Ab Pflegegrad 1

Die Realität der Pflege in Deutschland

Millionen von Menschen benötigen Unterstützung - doch viele wissen nicht, welche Hilfe ihnen zusteht

5 Mio

Pflegebedürftige in Deutschland

80%

werden zu Hause gepflegt

4,3 Mio

pflegende Angehörige

100%

Kostenerstattung möglich

Wir sind für Sie da - von der ersten Sekunde an

Egal ob Erstkontakt oder telefonische Beratung - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen alle bürokratischen Schritte für Sie.

Sofortige Beratung
Bereits beim ersten Anruf klären wir Ihre Ansprüche und beraten Sie umfassend zu allen Möglichkeiten der Unterstützung.
Komplette Abwicklung
Auf Wunsch übernehmen wir alle Formalitäten, Anträge und die Kommunikation mit den Krankenkassen - Sie müssen sich um nichts kümmern.
Staatlich anerkannt
Als staatlich anerkannter Anbieter nach §45a/b SGB XI übernimmt die Krankenkassen die Kosten für unsere Dienstleistungen.

Unsere Leistungen im Detail

Umfassende Reinigungsdienstleistungen, die Ihnen den Alltag erleichtern und Ihre Lebensqualität verbessern

Haushaltsreinigung
  • Staubsaugen und Wischen aller Böden
  • Küche und Bad gründlich reinigen
  • Staubwischen und Oberflächenreinigung
  • Mülleimer leeren und Müll entsorgen
Sonderleistungen
  • Fenster putzen (innen und außen)
  • Wäsche waschen und zusammenlegen
  • Betten beziehen und Bettwäsche wechseln
  • Einkauf und Besorgungen
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr als nur 131€ monatlich

Wussten Sie, dass Sie oft deutlich mehr Unterstützung erhalten können? Der Umwandlungsanspruch eröffnet zusätzliche Möglichkeiten.

Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2

40% der nicht genutzten Pflegesachleistungen können zusätzlich zum Entlastungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen umgewandelt werden. Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste. Werden diese nicht vollständig genutzt, können 40% des verbleibenden Betrags für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie unsere Reinigungsservices verwendet werden.

Die Beträge werden von der Pflegekasse übernommen bzw. erstattet – abhängig davon, welche Pflegesachleistungen Sie bereits in Anspruch nehmen und welcher Anteil ungenutzt bleibt.

Pflegegrad 2
Zusätzlich bis zu
304€/Monat
Pflegegrad 3
Zusätzlich bis zu
545€/Monat
Pflegegrad 4
Zusätzlich bis zu
677€/Monat
Pflegegrad 5
Zusätzlich bis zu
838€/Monat
Ihre individuelle Berechnung

Wählen Sie Ihren Pflegegrad aus oder geben Sie manuell Ihren monatlichen Pflegesachleistungsbetrag (§36 SGB XI) ein, der nicht genutzt wird.

Beispielrechnung
Entlastungsbetrag131.00
Umwandlung (40% von 1363€)545.20
Gesamt verfügbar676.20

* Voraussetzung: Pflegesachleistungen werden nicht vollständig für professionelle Pflegedienste benötigt

* Diese Beispielrechnung stellt eine vereinfachte Darstellung dar. Der tatsächliche Betrag kann von weiteren Faktoren abhängen wie: bereits genutzte Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, regionale Bestimmungen der Pflegekasse, individuelle Pflegesituation, Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen sowie weitere bewilligte Hilfsmittel.

Wichtiger Hinweis: Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) sind professionelle Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegedienste. Nur der nicht genutzte Anteil dieser Sachleistungen kann zu 40% umgewandelt werden – nicht das Pflegegeld.

So einfach geht's

In nur wenigen Schritten zur professionellen Reinigungshilfe - wir übernehmen alles für Sie

1

Anruf

Sie rufen uns an oder wir rufen Sie zurück

2

Beratung

Wir klären Ihre Ansprüche und beraten Sie umfassend

3

Antrag

Wir stellen alle nötigen Anträge und regeln die Formalitäten

4

Reinigung

Wir beginnen mit der professionellen Reinigung Ihres Zuhauses

Hintergrund §45a SGB XI

Wie der Entlastungsbetrag funktioniert — und was das mit der Reinigung zu tun hat

Der Entlastungsbetrag nach §45a SGB XI ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht — ab Pflegegrad 1 aufwärts. Er beträgt aktuell 131 € pro Monat und kann für Entlastungsangebote genutzt werden, zu denen explizit auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Reinigung gehören. Das Besondere: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt an den anerkannten Dienstleister abgerechnet — für Sie bedeutet das: keine Vorkasse, kein Hin und Her mit der Kasse, keine Quittungen sammeln.

Damit die Direktabrechnung funktioniert, muss der Dienstleister von der Pflegekasse als Anbieter nach §45a anerkannt sein und eine Institutionskennzeichnung (IK-Nummer) führen. D'Amato Dienstleistungen ist mit zwei IK-Nummern registriert: 460 215 327 für Hamburg und 460 350 128 für Niedersachsen. Damit können wir direkt mit den Pflegekassen in Hamburg und dem Umland abrechnen. Den notwendigen Antrag (formal eine „Abtretungserklärung") unterstützen wir bei Ihnen persönlich — die Bürokratie übernehmen wir.

Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich eingesetzt werden. Das ist relevant, wenn der Bedarf schwankt — zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer Reha. Ab Pflegegrad 2 lässt sich außerdem ein Teil der ungenutzten Pflegesachleistungen für Entlastungsangebote umwidmen (sogenannter „Umwandlungsanspruch") — das vergrößert das monatliche Budget für Reinigungshilfe deutlich. Welche Variante für Ihre Situation passt, rechnen wir beim kostenlosen Hausbesuch gemeinsam durch.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegegrad und Reinigungshilfe

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