Anfang 2026 trat der neue Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk in Kraft, verhandelt zwischen dem Bundesinnungsverband (BIV) und der IG BAU, allgemeinverbindlich erklärt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für Auftraggeber — Unternehmen, Hausverwaltungen, Bauherren — bedeutet das neue Einstandspreise bei seriösen Angeboten. Wer die Zahlen kennt, erkennt schnell, welche Angebote realistisch kalkuliert sind und welche nicht.
In diesem Artikel zeigen wir:
- die aktuellen Mindestlohnsätze für 2026 (Richtwerte)
- warum der Mindestlohn allein nicht den Endpreis erklärt
- wie Auftraggeber bei Kontrollen mithaften können
- woran Sie unseriöse Dumping-Angebote erkennen
Die aktuellen Mindestlohnsätze 2026
Die Gebäudereinigung unterscheidet zwei Lohngruppen, jeweils mit eigenen Stundensätzen:
Lohngruppe 1 — Innen- und Unterhaltsreinigung
Das ist der Großteil der Branche: Büroreinigung, Treppenhaus, Unterhaltsreinigung in Objekten ohne Höhenarbeit. Der Mindestlohn liegt 2026 bei etwa 14,25 € brutto pro Stunde (Richtwert, verbindlich ist der Tarifvertrag).
Lohngruppe 6 — Glas- und Fassadenreinigung
Höhere Qualifikation, Arbeitsschutz, Höhenarbeit. Der Mindestlohn liegt 2026 bei etwa 17,65 € brutto pro Stunde (Richtwert).
Die genauen Zahlen und mögliche Folgeerhöhungen im Jahresverlauf veröffentlicht der BIV Gebäudereinigerhandwerk sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vor wichtigen Ausschreibungen lohnt sich eine kurze Prüfung.
Warum der Mindestlohn allein nicht den Endpreis erklärt
Der häufigste Fehlschluss: „Wenn der Mindestlohn 14,25 € ist, kann ich doch für 20 € netto pro Stunde einkaufen." Diese Rechnung geht nicht auf. Zu jedem Bruttolohn kommen:
- Arbeitgeber-Sozialabgaben (ca. 20 bis 22 %)
- Lohnnebenkosten (Urlaub, Feiertag, Krankheit, BG-Beiträge, Umlagen)
- Material, Geräte, Fahrzeugkosten
- Verwaltung und Overhead
- Versicherung und Rücklagen
- Unternehmerischer Gewinn
In der Branchen-Kalkulation gilt die Faustregel: 1 Stunde Bruttolohn entspricht etwa 1,8 bis 2,0 Stunden Endpreis netto für den Auftraggeber. Das ergibt bei Lohngruppe 1 (14,25 €) eine realistische Untergrenze von rund 25 bis 28 € netto pro Stunde, die ein seriöser Anbieter für eine einfache Innenreinigung ansetzen muss.
Bei anspruchsvolleren Leistungen (Arztpraxen mit Hygieneanforderungen, Glas- und Fassadenreinigung, Bauendreinigung) liegt die seriöse Untergrenze entsprechend höher.
Auftraggeber-Haftung bei Kontrollen
Ein oft unterschätzter Punkt: Wer als Auftraggeber einen Dienstleister beauftragt, der seinen Mitarbeitern weniger als den allgemeinverbindlichen Mindestlohn zahlt, haftet unter Umständen mit. Die sogenannte Auftraggeberhaftung nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet Auftraggeber, sich zu vergewissern, dass ihre Dienstleister den geltenden Mindestlohn einhalten.
In der Praxis ist das bei kleinen Unterhaltsreinigungsverträgen selten relevant — Kontrollen richten sich vor allem gegen größere Gewerbekunden. Aber der Trend geht zu engerer Überwachung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft regelmäßig Objekte und kann bei Verstößen empfindliche Bußgelder und Nachzahlungspflichten gegen Auftraggeber verhängen.
Wer als Auftraggeber auf Nummer sicher gehen will, sollte:
- die schriftliche Bestätigung des Dienstleisters einholen, dass Mindestlohn und Tarif eingehalten werden
- bei Verdacht auf Dumpingpreise zumindest einen zweiten Anbieter zum Vergleich einholen
- bei Rahmenverträgen eine Mindestlohn-Klausel aufnehmen
Woran Sie unseriöse Angebote erkennen
Angebote, die deutlich unterhalb der realistischen Kostengrenze liegen, haben meist einen der folgenden Hintergründe:
1. Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit. Mitarbeiter werden nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet oder als „Selbstständige" geführt, die eigentlich weisungsgebunden arbeiten. Bei Kontrollen haftet nicht nur der Dienstleister, sondern oft auch der Auftraggeber mit.
2. Leistungskürzung nach Vertragsabschluss. Der Dienstleister kalkuliert die Dumping-Preise nur für die ersten Monate, dann werden Leistungen (unangekündigt) reduziert. Die Qualität kippt erst nach vier bis sechs Monaten merkbar — dann ist der Kunde oft schon im Vertrag.
3. Frühe Preiserhöhung. Nach drei bis sechs Monaten kommt die Anpassung „wegen gestiegener Kosten". Der Einstiegspreis war nie kostendeckend, der Dienstleister hat auf den Aufwand eines Anbieterwechsels spekuliert.
4. Subunternehmer-Kette. Der vertraglich Beauftragte reicht die Leistung an einen Subunternehmer weiter, der wiederum an einen anderen — mit jeder Stufe wird der Mindestlohn weiter verletzt. Die Kette ist schwer zu durchschauen.
In Hamburg haben wir das mehrfach beobachtet: Ein Gewerbekunde wechselt aus Preisgründen zu einem Dumping-Anbieter, ist zwei bis vier Monate zufrieden, dann kippt die Qualität, und nach einem halben Jahr sucht er einen neuen Partner — oft zu Konditionen, die deutlich über dem ursprünglichen seriösen Angebot liegen.
Fazit
Der Mindestlohn 2026 ist ein guter Ankerpunkt für die Bewertung von Reinigungsangeboten. Alles unterhalb von etwa 25 € netto pro Stunde für Standardinnenreinigung ist rechnerisch nicht mehr kostendeckend und sollte kritisch geprüft werden. Seriöse Gebäudereinigungsunternehmen kalkulieren transparent, nennen den Tarifvertrag als Grundlage und legen auf Nachfrage Versicherungs- und Sozialversicherungsnachweise vor.
Für Auftraggeber gilt: Billig ist selten nachhaltig billig, und die Auftraggeberhaftung ist ein Risiko, das man für ein paar Euro Ersparnis im Monat nicht eingehen sollte.