Eine Arztpraxis ist kein gewöhnliches Büro. Wo Patientinnen und Patienten behandelt werden, gelten besondere Anforderungen an Sauberkeit, Desinfektion und Dokumentation. Wer als Praxisinhaber eine Reinigungsfirma beauftragt, trägt am Ende die Verantwortung gegenüber Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft und Kassenärztlicher Vereinigung — und sollte deshalb genau wissen, was eine fachgerechte Praxisreinigung umfasst.
In diesem Artikel zeigen wir:
- welche rechtlichen Grundlagen die Reinigung in der Arztpraxis regeln
- was die KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts konkret verlangen
- wie der Hygieneplan und der Reinigungsplan zusammenspielen
- welche Anforderungen an Räume, Geräte und Personal gestellt werden
- worauf Sie bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens für Ihre Praxis achten sollten
Die rechtlichen Grundlagen — kurz und konkret
Drei Regelwerke geben in der Arztpraxis den Takt für die Hygiene vor:
§36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet jede medizinische Einrichtung, die ambulant operiert oder ähnliche invasive Eingriffe vornimmt, zu einem schriftlichen Hygieneplan. Auch klassische Hausarzt-, Zahnarzt- oder Facharztpraxen sind in der Pflicht — die Anforderungen variieren mit dem Risikoprofil der Leistungen.
TRBA 250 — Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen konkretisiert die Biostoffverordnung. Sie verlangt vom Arbeitgeber, „Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen sowie Entsorgungsverfahren für die einzelnen Arbeitsbereiche schriftlich festzulegen (Hygieneplan) und zu überwachen". Die jüngste Fassung der TRBA 250 von November 2025 hat zahlreiche Praxen dazu gezwungen, ihre Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren.
Empfehlungen der KRINKO — der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut — sind keine Gesetze, gelten aber als Stand der Technik. Wer ihnen folgt, profitiert von einer Konformitätsvermutung: Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten reicht laut §8 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) der Nachweis, dass nach der gemeinsamen KRINKO/BfArM-Empfehlung gearbeitet wurde. Im Streitfall trägt der Praxisinhaber dann nicht allein die Beweislast.
Hygieneplan und Reinigungsplan — zwei Dokumente, eine Aufgabe
Der Hygieneplan ist das übergeordnete Dokument: Er beschreibt, welche Maßnahmen wann, wo und durch wen durchgeführt werden — von der Händedesinfektion über die Aufbereitung von Instrumenten bis zur Entsorgung infektiöser Abfälle.
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist ein Teil davon. Er regelt für jeden Bereich der Praxis konkret:
- Was wird gereinigt (Boden, Behandlungsliege, Türgriffe, Sanitärbereich, …)?
- Womit wird gearbeitet (Reinigungsmittel oder zugelassenes Desinfektionsmittel, idealerweise aus der VAH-Liste)?
- Wie oft wird die Maßnahme durchgeführt (täglich, mehrfach täglich, nach Patient, wöchentlich)?
- Wer führt sie durch (Praxispersonal, externe Reinigungskraft, Hygienebeauftragte)?
- In welcher Konzentration und Einwirkzeit wird das Desinfektionsmittel eingesetzt?
Verantwortlich für Erstellung und Aktualisierung ist die Praxisleitung. Die operative Umsetzung kann delegiert werden — die Verantwortung bleibt beim Inhaber. Geprüft wird sie unter anderem durch das Gesundheitsamt im Rahmen infektionshygienischer Begehungen, durch die Kassenärztliche Vereinigung sowie durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Was eine professionelle Praxisreinigung konkret leisten muss
Eine externe Reinigungsfirma übernimmt in den meisten Praxen die Unterhaltsreinigung der allgemein zugänglichen Bereiche — also Anmeldung, Wartezimmer, Flure, Sanitärräume und in vielen Fällen auch die Behandlungsräume außerhalb der Sprechzeiten. Was für Hotellerie oder Büro genügt, reicht hier nicht. Drei Punkte sind besonders kritisch:
Flächenkategorien sauber trennen
Die KRINKO unterscheidet zwischen patientennahen Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt (Türgriffe, Lichtschalter, Behandlungsliege, Untersuchungsgeräte) und Flächen ohne Patientenkontakt (Boden, Wände in Standard-Höhe, Mobiliar im Wartezimmer). Für patientennahe Flächen ist eine Wischdesinfektion mit einem VAH-gelisteten Mittel notwendig, für sonstige Flächen genügt häufig eine reinigende Maßnahme. Wer beides gleich behandelt, verschwendet entweder Desinfektionsmittel oder verfehlt den Standard.
Sauberer Putzraum, getrennte Materialien
Das Robert Koch-Institut fordert indirekt einen eigenen Putzraum mit Ausgussbecken, Frischwasseranschluss und ausreichend Ablagefläche. Reinigungsutensilien für unterschiedliche Bereiche — insbesondere Sanitärbereich versus Behandlungsbereich — dürfen nicht vermischt werden. Praktisch bedeutet das: farblich gekennzeichnete Wischbezüge, getrennt aufbewahrte Eimer, dokumentierte Aufbereitung der Mopps bei mindestens 60 °C oder über zertifizierte Wäschereien.
Dokumentation als Pflicht, nicht als Kür
Jeder Reinigungsdurchgang muss nachvollziehbar sein. Im einfachsten Fall ist das eine Liste an der Tür, auf der die ausführende Person mit Datum und Uhrzeit gegenzeichnet. Praxen mit höherem Risikoprofil — Operationsbereiche, dialysenahe Räume, Endoskopie — brauchen digitale oder mindestens lückenlos archivierte Nachweise. Eine seriöse Reinigungsfirma liefert diese Dokumentation als Teil ihrer Leistung mit.
Personal: kein Job für ungeschulte Aushilfen
Reinigungskräfte in Arztpraxen müssen mehr können als Boden wischen. Sie arbeiten mit potenziell kontaminierten Flächen, müssen Desinfektionsmittel korrekt ansetzen und die Schutzmaßnahmen der TRBA 250 einhalten. Praktisch heißt das: Schulungen zu Infektionsschutz und Biostoffverordnung, persönliche Schutzausrüstung passend zur Tätigkeit, eine Hepatitis-B-Impfung als Arbeitsschutzmaßnahme und regelmäßige Unterweisungen.
Ein Reinigungsunternehmen, das Praxisreinigung anbietet, ohne diese Punkte schriftlich zuzusichern, gehört nicht in die Auswahl. Für Praxen in Hamburg und im Landkreis Harburg gilt zusätzlich: Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag der Gebäudereinigung legt Mindestlöhne fest, die seriös arbeitende Anbieter einhalten — wer deutlich darunter anbietet, finanziert das fast immer über Personaleinsparungen, die in einer Arztpraxis zum Risiko werden. Hintergründe dazu in unserem Beitrag zum Mindestlohn Gebäudereinigung 2026.
Was Sie bei der Beauftragung prüfen sollten
Ein Reinigungsangebot für eine Arztpraxis ist nicht mit einem Bürovertrag zu vergleichen. Diese Punkte sollten verbindlich im Vertrag stehen:
- Konformität zu KRINKO/RKI-Empfehlungen und TRBA 250 — schriftlich, mit Verweis auf die einschlägigen Empfehlungen
- Konkrete Auflistung der Bereiche und Frequenzen — Wartezimmer täglich, Sanitär mehrfach, Behandlungsraum nach Sprechstundenende
- Eingesetzte Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Konzentration und Einwirkzeit, idealerweise aus der VAH-Liste
- Qualifikation und Schulung der eingesetzten Reinigungskräfte — inklusive Nachweis der Erstschulung und der jährlichen Unterweisung
- Dokumentation jeder Reinigungsleistung — analog oder digital, mindestens zwei Jahre archiviert
- Versicherungsnachweise — Betriebshaftpflicht in ausreichender Höhe, gerade bei Beschädigungen empfindlicher Geräte
- Vertretungsregelung für Urlaub und Krankheit — eine Praxis kann sich keinen Reinigungsausfall leisten
- Ansprechpartner und Eskalationsweg — wer ist erreichbar, wenn akut nachgereinigt werden muss
Preisrahmen — was Praxisreinigung kostet
Verlässliche Pauschalpreise gibt es nicht. Eine kleine Hausarztpraxis mit 80 m² und täglicher Unterhaltsreinigung wird anders kalkuliert als ein MVZ mit 600 m², Operationsbereich und Endoskopie. Als grober Richtwert für eine fachgerechte Praxisreinigung mit Desinfektionsleistungen liegen die Stundensätze in Hamburg und im Landkreis Harburg derzeit zwischen 32 € und 42 € netto, je nach Komplexität, Frequenz und Anteil von Desinfektionsarbeiten. Diese Preisangaben sind unverbindliche Marktrichtwerte für Hamburg und das norddeutsche Umland und ersetzen kein konkretes Angebot.
Wichtiger als der reine Stundensatz ist die Frage, was im Stundensatz enthalten ist: Stellt der Anbieter Maschinen, Mittel und Material? Sind Vertretungen abgedeckt? Wird die Dokumentation geliefert? Anbieter, die deutlich unter dem genannten Korridor anbieten, sparen erfahrungsgemäß an Schulung, Material oder Frequenz — Stellen, an denen man in einer Arztpraxis am wenigsten sparen sollte.
Fazit
Die Reinigung einer Arztpraxis ist eine eigene Disziplin. Sie verbindet handwerkliches Können mit dem Verständnis für ein engmaschiges Regelwerk aus Infektionsschutzgesetz, TRBA 250 und KRINKO-Empfehlungen. Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte ihr die Verantwortung nicht abnehmen, sondern teilen — über einen klaren Vertrag, einen integrierten Reinigungsplan und regelmäßige gemeinsame Begehungen.
Für Praxen, MVZ und Heilberufsbetriebe in Hamburg und im Landkreis Harburg übernehmen wir die Unterhalts- und Desinfektionsreinigung nach den geltenden Standards. Auf Wunsch erstellen wir gemeinsam mit der Praxisleitung den passenden Reinigungs- und Desinfektionsplan, schulen unsere eingesetzten Kräfte praxisbezogen und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.